Allgemeine Mietbedingungen


  Zahlung:     
Buchungsunterlagen (Rechnung, Allgemeinen Mietbedingungen) werden nach Ihrer schriftlich erfolgten Buchung (E-Mail oder Kontaktformular) per E-Mail zugeschickt
bei Reservierung ist die Überweisung der Kaution in Höhe von 150€ innerhalb einer Woche fällig
Restzahlung bei Anreise oder Überweisung vor Belegung des gebuchten Zimmers.

Nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail) nur zur Erfüllung des Mietvertrages für ein Zimmer oder die Ferienwohnung genutzt.
Diese personenbezogenen Daten haben Sie freiwillig für die dazugehörige Rechnungserstellung durch Zusage einer Buchung der Ferienwohnung per E-Mail abgegeben.


Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Kaution in Höhe von 150€  innerhalb einer Woche überwiesen wurde. 

Dem geht eine verbindliche Buchung des Mieters in Schriftform (Brief oder E-Mail) voraus.

2.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Rechnung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

3. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten.
Die Restzahlung ist vor Mietbeginn zu überweisen oder bei Anreise in Bar.

4. Mietdauer
Am Anreisetag wird dem Mieter die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt. 
Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 11.30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. 

5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt zwischen dem 14. - 7. Tag vor Beginn der Mietzeit:      50 %
danach und bei Nichterscheinen:                                                      100%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
(„Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.“ Quelle: www.rechtswoertberbuch.de)
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen/Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder – gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell den entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels). Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

9. Tierhaltung
Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden.

 10. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind die TV-, Rundfunk- und Audiogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Unfälle.
Ausgeliehenes Spielzeug wird nach Gebrauch wieder ordentlich durch den Mieter an die Entnahmestelle abgelegt.
Der Mieter entsorgt seinen Müll ordnungsgemäß in die im Hof stehenden Behälter (Restmülltonne, Papiertonne, Glaskiste, Gelbe Tonne).
Gemüse-, Obst-, Essensreste kann der Mieter am Stall für die Tiere ablegen. Eine eigenständige Fütterung der Tiere durch den Mieter und seine Begleitpersonen bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Das Begehen der Tierbereiche ist dem Mieter und seinen Begleitpersonen nicht alleine gestattet. Der Mieter haftet für durch sein Verschulden entlaufene Tiere.

12.
Bei Verlust der  ausgehändigten Schlüssel erheben wir eine Gebühr von vierzig Euro.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Aktualisiert am 04.01.2023